INTERHOGA Gesellschaft zur Förderung des
Deutschen Hotel- und Gaststättengewerbes mbH
Am Weidendamm 1 A, 10117 Berlin
Fon 030/5900 99 850, Fax 030/5900 99 851
sekretariat[at]interhoga.de, www.interhoga.de
Die Antragstellung erfolgt über das Onlineportal des BAFA.
Die vollständige Wirtschaftszweigklassifikation finden Sie unter Publikationen.
Auszug aus der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 Abschnitt I – Gastgewerbe:
5510 | Hotels, Gasthöfe, Pensionen |
5520 | Erholungs- und Ferienheime, Ferienzentren, Ferienhäuser und -wohnungen, Jugendherbergen und Hütten |
5530 | Campingplätze |
5590 | Sonstige Beherbergungsstätten |
5610 | Restaurants, Gaststätten, Imbissstuben, Cafés, Eissalons u.A. |
5621 | Event-Caterer |
5629 | Erbringung sonstiger Verpflegungsdienstleistungen |
5630 | Schankwirtschaften, Diskotheken und Tanzlokale, Bars, Vergnügungslokale, sonstige getränkegeprägte Gastronomie |
Die Leitstelle INTERHOGA prüft den Antrag und informiert den Antragstellenden über das Ergebnis. Erst nach Erhalt dieses Informationsschreibens darf mit der Beratung begonnen und ein Beratungsvertrag unterschrieben werden. Bei vorzeitigem Beratungsbeginn ist die Förderung ausgeschlossen.
Spätestens 6 Monate nach Erhalt des Informationsschreibens muss der Verwendungsnachweis eingereicht werden:
Online-Portal zum Verwendungsnachweis (Antragstellung bis 19.08.2024)
Online-Portal zum Verwendungsnachweis (Antragstellung ab 20.08.2024)
Die INTERHOGA als Leitstelle prüft die vorgelegten Unterlagen und leitet diese an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Entscheidung weiter. Die Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach abschließender Prüfung durch das BAFA. Der Zuschuss wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.